Das Amtsgericht München hat in einem von uns geführten Prozess die Commerz Finanz GmbH verurteilt, berechnete Kreditbearbeitungskosten zu erstatten. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Die Rechtsprechung des Amtsgericht München betrachten wir in der Frage der Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren nun als gefestigt. An welchen Gerichten ist die Rechtsprechung noch eindeutig?
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