In Darlehensverträgen ist regelmäßig vorgesehen, dass im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, der Bank ein Anspruch auf eine Entschädigung zusteht. Kündigt der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag, muss er eine Entschädigung zahlen. Dieser Entschädigungsanspruch steht der Bank jedoch nur zu, sofern verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vorfälligkeitsentschädigung war bereits Gegenstand mehrerer Klageverfahren. Unter welchen Voraussetzungen der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht bzw. nicht zusteht, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Weiterlesen … Vorfälligkeitsentschädigung - Bank muss Angaben zur Berechnung darlegen