Traurigerweise gehört die Geltendmachung von Schäden, welche auf die Missachtung der OASIS-Sperrdatei zurückzuführen sind zum glücksspielrechtlichen Alltag. Da in Zeiten des Internets Glücksspiel rund um die Uhr verfügbar ist, stellt die OASIS-Sperrdatei für Personen mit Spielsucht die einzig wirksame Möglichkeit dar, sich „vor sich selbst“ zu schützen.Anbieter von Glücksspiel sind daher gesetzlich dazu verpflichtet vor jeder Spielteilnahme einen Sperrdateiabgleich vorzunehmen. Diese Verpflichtung trifft hierbei selbstverständlich auch die Betreiber von Wettbüros oder Spielhallen, schließlich wird nur so ein akzeptabler Schutz gefährdeter Gruppen gewährleistet. In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wurde die Verpflichtung zur Kontrolle Spielinteressierter im terrestrischen Bereich - also beim Spiel vor Ort - auf kuriose Weise in Frage gestellt.
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