Der Glücksspielanbieter Tipico wurde vom Landgericht Ravensburg zur Rückzahlung von Spielverlusten aus Sportwetten verurteilt. Unserem Mandanten wurden ca. 133.000,00 € zugesprochen. Die Entscheidung setzt einen begrüßenswerten Trend in der Rechtsprechung fort, immer mehr Zivilgerichte sehen richtigerweise auch das Veranstalten von Sportwetten ohne die hierfür notwendige Erlaubnis als illegal an.
Die Urteilsbegründung der zuständigen Kammer aus Ravensburg überzeugt hierbei durchweg. Es ist erkennbar, dass sich die Richter vertieft mit der glücksspielrechtlichen Problematik der Sportwetten auseinandergesetzt haben. Die Entscheidung zeigt lehrbuchartig auf, warum die Rechtsauffassung des größten Veranstalters von Sportwetten nicht verfangen kann.
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