Vor einiger Zeit hatten wir über den neuen Bußgeldkatalog geschrieben, der ab dem 28.04.2020 in Kraft getreten war. Größte Änderung war, dass Fahrverbote bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h drohten. Dies hatte zu großer Kritik geführt, so dass der Bundesverkehrsminister bereits vor einiger Zeit angekündigt hatte, dies bei der nächsten Novelle noch einmal zu prüfen. Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass der neue Bußgeldkatalog wohl aufgrund eines Formfehlers nicht ordnungsgemäß erlassen wurde.
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