Ein Fahrzeug wird bei einem Unfall beschädigt, der Schaden zunächst nicht repariert und kurze Zeit später kommt es zu einem weiteren Unfall. Versicherungen können dann versuchen, die beiden Schadenfälle miteinander zu verrechnen oder den Anspruch aus dem ersten Unfall zu kürzen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Urteil vom 31. März 2026, Az. VI ZR 100/25, eine für Unfallgeschädigte wichtige Klarstellung getroffen: Bei einer fiktiven Schadensabrechnung ist das spätere Schicksal des beschädigten Fahrzeugs grundsätzlich unerheblich. Ein späterer zweiter Unfall mindert den Schadensersatz aus dem ersten Schadenereignis deshalb nicht automatisch. Die Entscheidung wird seit Juli 2026 verstärkt in der aktuellen Regulierungspraxis aufgegriffen.
Weiterlesen … Zweiter Unfall vor Reparatur: Verliere ich dadurch meinen Schadensersatz aus dem ersten Unfall?