Dem Landgericht Köln wurde durch uns ein glücksspielrechtlicher Sachverhalt (Az.: 36 O 290/20) zur Entscheidung vorgelegt. Der Kläger verspielte bei der beklagten Betreiberin des Online-Casinos rund 63.000,00 €. Hierbei wurde Geld sowohl auf Casinospiele als auch auf Sportwetten gesetzt. Die Beklagte stellte sich auf den Standpunkt, dass die getätigten Sportwetten zu ihren Gunsten nicht einklagbar wären – Sportwetten seien aufgrund behördlicher Duldung als legal einzustufen – eine förmliche Erlaubnis daher obsolet. Das LG Köln hat am 30.03.2023 seine Entscheidung verkündet und der Rechtsauffassung der Beklagten eine Absage erteilt.
Weiterlesen … LG Köln: Lizenzloses Online-Glücksspiel ist rechtswidrig – keine Ausnahme für Sportwetten