Für Sparer können variable Verzinsungen in Sparverträgen unangenehme Folgen haben. Denn Banken köderten Kunden lange mit verheißungsvollen Lockzinsen für langfristige Verträge, die dann aufgrund drastischer Zinssenkungen nicht den vom Kunden erwünschten Effekt erzielten. Der BGH entschied jedoch bereits im Jahre 2004, dass Klauseln, nach denen Banken die Zinsen in variabel verzinsten Sparplänen beliebig senken konnten, unwirksam sind. Was sind die Konsequenzen?
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