Am 03.06.2020 hat der Bundesgerichtshof seine Leitsatzentscheidung vom 27.02.2020 veröffentlicht. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Straftatbestand des § 284 StGB erfüllt ist, wenn ein Glücksspielanbieter das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet. Wieder gute Nachrichten für Spieler!
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