Wer eine Pauschalreise bei der Thomas Cook Touristik GmbH, der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz oder der Tour Vital Touristik GmbH gebucht hatte und von der Insolvenz dieser Reiseveranstalter betroffen ist, kann jetzt die Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen Hier gibt es weitere Informationen.
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