Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

09. Februar 2017

Bundesgerichtshof zum Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren

Für den 21.02.2017 hat der Bundesgerichtshof in zwei Rechtsstreiten, in denen die Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren die Verträge mit Verbrauchern kündigte, Termin bestimmt. Dieser zu erwartenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes gingen zwei gegensätzliche Urteile in zwei Instanzen voraus. Wir erläutern die Zusammenhänge und informieren Sie darüber, wie es in dem Rechtsstreit nun weiter geht.

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07. Februar 2017

Denn sie wissen wohl was sie tun: Banken verkaufen wieder vermehrt hochriskante Zertifikate

Aus Erfahrung wird man klug“, sagt der Volksmund. Ist das wirklich so? Der Kapital- und Finanzmarkt scheint von dieser Weisheit völlig unbelastet. Denn wie sollte man sonst erklären, dass eine der komplexesten und riskantesten Anlageformen wieder schwer auf dem Vormarsch ist. Die Rede ist von Finanzwetten in Form sogenannter Zertifikate.

Was aber sind Zertifikate, für wen eignen sie sich und wer sollte davon die Finger lassen?

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06. Februar 2017

Klärungsbedarf durch den Bundesgerichtshof zur Ausübung des Widerrufsrechts nach Ablösung des Darlehens

In Anlehnung an den Volksmund gilt auch bei Streitigkeiten vor Gericht: Zwei Richter - drei Meinungen. Dies bestätigte sich in den letzten Monaten in den Fällen, wo Oberlandesgerichte über die „Ausübung des Widerrufsrecht“ zu entscheiden hatten. Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Frage der Verwirkung ist hier besonders interessant, da der Bundesgerichtshof noch im Oktober 2016 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben hatte. Dieses hatte sich trotz Ablösung des Darlehensvertrages vor dem Widerruf des Verbrauchers für die Wirksamkeit des Widerrufs ausgesprochen.

Lesen Sie, warum es so schwierig ist, eine einheitliche Rechtsprechung zu erwirken und was wir dazu beitragen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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04. Februar 2017

Ratenschutzversicherung: Fordern Sie die teure Einmalprämie zurück

Bei Abschluss eines Darlehens bei der Santander Consumer Bank AG wird häufig auch eine Ratenschutzversicherung mit einer Einmalprämie verkauft, die für die Darlehensraten des Verbrauchers aufkommen soll, wenn er beispielsweise verstirbt, arbeitslos oder arbeitsunfähig wird. Hört sich gut an, der Teufel steckt aber bekanntlich in den Details und die haben es im Falle der Ratenschutzversicherung der Santander Bank in sich. Erfahren Sie warum das so ist und wie Sie Ihre Prämien zurückbekommen.

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03. Februar 2017

Zu Unrecht geblitzt? Baustelle auf der A3 war falsch ausgeschildert

Im Umfeld eines Baustellenbereiches auf der A3 löste die dort mobil aufgestellte Anlage bereits bei 60km/h aus, obwohl eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h erlaubt war. Offensichtlich war der Streckenabschnitt falsch ausgeschildert. Lesen Sie, warum die betroffenen Autofahrer gute Chancen für eine Einstellung des Verfahrens haben.

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02. Februar 2017

Laufzeitunabhängiger Individualbeitrag: Targobank nimmt Revision vor dem Bundesgerichtshof zurück

Bereits 2013 hatte die Targobank eine Anpassung ihrer Darlehnsverträge vorgenommen. Trickreich benannte sie die „Bearbeitungsgebühr“ in einen „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“ um. Ziel der Targobank war es, durch diese Umbenennung der Rückerstattung gezahlter Bearbeitungsgebühren zu entgehen. Lesen Sie, warum die Targobank vor dem Bundesgerichtshof einen Rückzieher machte.

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01. Februar 2017

Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit eines pauschalen Entgelts für „geduldete Überziehungen“

Bei der „geduldeten Überziehung“ handelt es sich um einen Zinsaufschlag, den Banken vereinnahmen, wenn ein Dispokreditrahmen des Girokontos überschritten wird. Einzelnen Banken war dies aber nicht genug…

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31. Januar 2017

Schwanger? Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch ohne erbrachte Arbeitsleistung

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen nach dem Gesetz einen besonderen Schutz. Arbeitnehmerinnen, die sich im Mutterschutz befinden, haben während dieser Zeit grundsätzlich einen Anspruch auf sogenannten Mutterschutzlohn gemäß dem Mutterschutzgesetz. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg musste nun klären, ob einer neu eingestellten schwangeren Arbeitnehmerin ein solcher Lohnanspruch auch dann zusteht, wenn sie für den Arbeitgeber noch keinen einzigen Tag gearbeitet hat. Lesen Sie hier, wie das Gericht in dieser Sache entschied.

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