Beim NFC-Relay-Betrug bringen Kriminelle Bankkunden dazu, eine manipulierte Smartphone-App zu installieren und ihre physische Bankkarte an das Gerät zu halten. Die NFC-Kommunikation kann anschließend in Echtzeit an ein entferntes Gerät weitergeleitet und für betrügerische Kartenzahlungen genutzt werden. Eine aktuelle Warnung vom 25. September 2026 und Untersuchungen zur Schadsoftware WindRelay zeigen die praktische Bedeutung dieser Angriffsmethode. Für deutsche Bankkunden können bei nicht autorisierten Transaktionen Erstattungsansprüche nach § 675u BGB bestehen. Ob der Kunde für den Schaden haftet, richtet sich insbesondere nach §§ 675v und 675w BGB. Die bloße technische Nutzung der Originalkarte beweist nicht automatisch eine wirksame Autorisierung.
Weiterlesen … Bankkarte ans Handy gehalten: Muss die Bank nach NFC-Betrug das Geld erstatten?