Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

05. März 2018

Landesbank Berlin und PayPal verzichten auf Forderungen aus unerlaubtem Online-Glücksspiel

Ein weiterer Zahlungsdienstleister hat auf die Beitreibung von Forderungen aus unerlaubten Online-Glücksspiel gegen unsere Mandantschaft verzichtet. Unser Mandant verweigerte gegenüber der Landesbank Berlin die Zahlung seiner Kreditkartenabrechnung, die durch unerlaubtes Online-Glücksspiel entstanden war. Als er den Zahlungsaufforderungen der Landesbank Berlin keine Folge leistete, beauftragte diese ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Kreditkartenabrechnung. Nachdem wir mit der Forderungsabwehr betraut wurden, stellte das Inkassounternehmen die Forderungsbeitreibung ein. Auch PayPal stellte erneut die Forderungsbeitreibung gegen einen unserer Mandanten ein.

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01. März 2018

Dieselfahrverbote - Wie Sie den Wertverlust Ihres Fahrzeugs vermeiden können

Das Bundesverwaltungsgericht hat Dieselfahrverbote für zulässig erklärt. Millionen Verbraucher werden hierdurch einen Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge hinnehmen müssen. Für Verbraucher, die ihr Fahrzeug mittels Darlehen finanziert haben, könnte hier noch die Möglichkeit bestehen, durch den Widerruf des Darlehensvertrages ohne Wertverlust das Fahrzeug zurückgeben zu können. Wir erklären wie das geht.

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26. Februar 2018

BGH: Die gesetzliche Ausschlussfrist für den Widerruf endete mit Ablauf des 21.06.2016

Nachdem der Gesetzgeber erkannt hat, dass das „ewige“ Widerrufsrecht zu einer erfolgreichen Klage-Welle gegen Banken geführt hat, hat er für vor dem 11.06.2010 abgeschlossene Darlehen per Gesetz eine Ausschlussfrist zum 21.06.2016 eingeführt.
Einige Darlehensnehmer erklärten den Widerruf in letzter Sekunde, also am 21.06.2016. Es kam aber auch dazu, dass die vorher versendeten Widerrufsschreiben bei Banken erst nach dem 21.06.2016 zugegangen sind.
Wie damit umzugehen ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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20. Februar 2018

Jameda: Erfolg für Ärzte nur von kurzer Dauer

Eine Ärztin aus Köln wollte nicht mehr auf dem Ärzte-Bewertungsportal Jameda gelistet werden. Sie fühlte sich durch Werbung für Kollegen benachteiligt und nicht neutral behandelt. Der Bundesgerichtshof urteilte für die Ärztin. Das Arzt-Profil muss gelöscht werden. Der Erfolg wird aber wohl nur von kurzer Dauer sein.

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19. Februar 2018

Online-Glücksspiel - Bank erstattet Lastschriften der letzten 13 Monate

In einem von uns geführten Rechtsstreit konnte unser Mandant die Rückbuchung von Lastschriften der letzten 13 Monate erwirken. Die Lastschriften waren unserem Mandanten durch Online-Glücksspiel entstanden.

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13. Februar 2018

Urteil im Abgasskandal: VW Händler zur Rückabwicklung verurteilt, trotz durchgeführtem Update

In einem von uns geführten Verfahren hat das Landgericht Itzehoe, mit Urteil vom 30.01.2018 (Az.: 7 O 255/16 - nicht rechtskräftig), nun einen VW-Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückerstattung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt.

Eine Besonderheit in diesem Fall war, dass der Kläger, nach der Rücktrittserklärung, das vom VW-Konzern angebotene Software-Update aufspielen ließ. Dies tat er, weil er sich sonst der Gefahr ausgesetzt sah, dass das Fahrzeug, wegen dem erheblichen Mangel der unzulässigen Abschalteinrichtung, von den Behörden stillgelegt werden würde und er bis zum Ende des Prozesses ohne Fahrzeug dastehen würde.

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06. Februar 2018

Höchstrichterliche Rechtsprechung im Kampf gegen verbotenes Online-Glücksspiel

Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass das Online-Glücksspielverbot wirksam ist. Dieses Verbot umfasst auch Onlinesportwetten, wenn keine erforderliche Erlaubnis erteilt worden ist. Lesen Sie mehr zum Hintergrund.

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01. Februar 2018

PayPal verzichtet auf Forderungen aus unerlaubtem Onlineglücksspiel

Unser Engagement gegen PayPal und illegales Online-Glücksspiel wurde wieder von Erfolg gekrönt. Nachdem unser Mandant PayPal-Abbuchungen von seinem Girokonto erfolgreich zurückbuchen ließ, forderte zunächst PayPal selbst die Erstattung. Da die Forderung aber auf unseren Rat hin nicht beglichen wurde, beauftragte PayPal die Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Beitreibung der Forderung. Daraufhin bestellten wir uns gegenüber der gegnerischen Anwaltskanzlei und wehrten die PayPal-Forderung erfolgreich ab.

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