Im Februar enttäuschte der Bundesgerichtshof viele Verbraucher durch ein Urteil, wonach die Kündigungen der vergleichsweise gut verzinsten alten Bausparverträge durch die Bausparkassen in vielen Fällen rechtmäßig sind. Nun ist festzustellen, dass dieses Urteil nicht pauschal für alle Altverträge Gültigkeit hat. Lesen Sie, welche Bausparverträge möglicherweise doch nicht gekündigt werden können und wie Sie sich auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes noch gegen eine Kündigung wehren können…
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