Unser Mandant schloss Ende 2010 einen Darlehensvertrag mit der SWK Bank. Ende August nutzte er unser Musterschreiben und forderte die bei Abschluss des Kreditvertrages gezahlte Bearbeitungsgebühr - über 500 € - zurück. 6 Tage später antwortete die Bank: "... in vorbezeichneter Angelegenheit bedauern wir, Ihrem Anliegen nicht entsprechen zu können. Entgegen der Ansicht der von Ihnen zitierten Gerichte sind nach diesseitiger Auffassung Bearbeitungsentgelte durchaus zulässig, ..."
Das ließ sich der Bankkunde nicht bieten und beauftragte uns.
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