Wenn Mieter feststellen, dass ihre Wohnung über 10 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, haben sie das Recht, die Miete zu mindern. Und zwar auch dann, wenn sie die Diskrepanz erst Jahre später bemerken. So entschied der BGH und schaffte mit seinem Urteil Klarheit zur Wohnflächenberechnung bei Mietverträgen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Weiterlesen … BGH-Beschluss zur Wohnflächenberechnung im Mietvertrag