Das Versenden von Nacktfotos sollte man sich gut überlegen, passiert aber andauernd. Täglich werden tausende von Fotos im Vertrauen z.B. an Dating-Partner versendet. Erfolgt der Versand ohne vorherige Zustimmung, ist es möglich, dass der Straftatbestand des § 184 Strafgesetzbuch – das Verbreiten von pornographischen Inhalten – erfüllt wird. Der Straftatbestand ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht. Er soll dem Schutz Jugendlicher, vor allem vor der unfreiwilligen Konfrontation mit Pornografie dienen. Der Artikel soll darüber informieren, wie Sie sich gegen unerwünschte strafrechtliche Konsequenzen eines Nacktfotos schützen können.
Weiterlesen … Versand von Nacktfotos – Wann machen Sie sich strafbar?