Das Landgericht Gießen hat mit Urteil vom 25.02.2021 ein Online-Casino zur Rückzahlung der verlorenen Gelder eines Verbrauchers verurteilt. Das Landgericht hat dabei klargestellt, dass das Glücksspielrecht (Glücksspielstaatsvertrag) dem Schutz des Spielers dient und daher ein Rückforderungsanspruch keinesfalls wegen Mitverschuldens (freiwillige Spielteilnahme) ausgeschlossen sein kann.
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