In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bislang entschieden, dass Überstunden lediglich dann vergütungspflichtig sind, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls für die Erledigung der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeit notwendig gewesen sind.
An dieser gefestigten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts änderte auch das sog. Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur täglichen Arbeitszeiterfassung nichts. Wie sich Arbeitnehmer schützen und Überstunden doch bezahlt bekommen
Weiterlesen … Die Vergütung von Überstunden bleibt im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast weiterhin mit Hürden verbunden