Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

08. April 2019

Keine Unfallaufnahme durch die Polizei – was ist zu tun?

Zahlreiche Verkehrsunfälle gehen zum Glück glimpflich aus – niemand wird verletzt und es liegen lediglich Blechschäden vor. Für die Geschädigten ist dann natürlich dennoch wichtig, dass im Nachgang die Versicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden aufkommt. Immer wieder kommt es dabei zu Streitigkeiten, wer den Unfall verursacht hat, da die Schilderungen der Beteiligten deutlich voneinander abweichen – insbesondere dann, wenn die Polizei den Unfall nicht aufnehmen will. Wie Sie in solchen Situationen dennoch zu Ihrem Recht kommen, erfahren Sie hier.

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05. April 2019

OLG Hamm stärkt Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall

Die meisten Autofahrer haben gelernt, dass bei Auffahrunfällen in der Regel derjenige Schuld haben soll, der hinten aufgefahren ist. Doch in den vergangenen Jahren gab es immer häufiger Gerichtsurteile, bei denen der sogenannte Anscheinsbeweis erschüttert wurde, weil der Vorausfahrende plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gebremst hatte. Nun besagt jedoch ein Urteil des OLG Hamm, dass der Hinterherfahrende plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden einkalkulieren muss. Zu den Konsequenzen dieses Urteils erfahren Sie hier mehr.

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01. April 2019

Dieselskandal im Hause VW: kein Ende in Sicht

Die Schlagzeilen in Bezug auf den Diesel-Abgasskandal lassen nicht nach. Neue Rückrufaktionen bei VW, Urteile zuungunsten des Konzerns, die Rückabwicklung von Finanzierungsverträgen, Vorwürfe sittenwidrigen Verhaltens – die Liste wird immer länger. Was für Betroffene wichtig ist und welche Entwicklungen Sie im Blick behalten sollten, können Sie hier nachlesen.

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29. März 2019

Überstunden: Wie viele sind erlaubt und wann müssen sie bezahlt werden?

Mehrarbeit und Überstunden dürfen nicht ohne Weiteres vom Arbeitgeber angeordnet werden. In der Praxis sieht es aber so aus, dass der Arbeitgeber oftmals auch ohne rechtliche Grundlage Überstunden anordnet bzw. dass Arbeitsverträge rechtlich unzulässige Klauseln enthalten. Erfahren Sie hier, was in Sachen Überstunden erlaubt ist und was nicht.

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25. März 2019

Widerruf: finanziertes Auto ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben

Verbraucher, die ein manipuliertes Dieselfahrzeug mit einem Kredit der Autobank finanziert haben, können den Wagen unter Umständen zurückgeben, ohne eine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen: durch den Widerruf des Autokredits. Wenn die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, kann dieser den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin sieht die Rückabwicklung des Vertrags vor, ohne dass eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Lesen Sie hier mehr dazu.

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22. März 2019

P&R-Insolvenz: Ansprüche gegen Heinz Roth direkt anmelden

Geschädigte der P&R-Insolvenz haben die Möglichkeit, zusätzlich Ansprüche gegen Gründer und Geschäftsführer Heinz Roth direkt anzumelden. Sein Privatvermögen soll bei rund 13 Millionen Euro liegen. Allerdings hat das Insolvenzgericht hierfür kurze Fristen gesetzt. Anleger müssen sich daher bald entscheiden. Welche Schritte dafür nötig sind und wie die Erfolgschancen stehen, erfahren Sie hier.

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18. März 2019

Illegales Online-Glücksspiel: Banken können sich nicht auf automatisiertes Verfahren berufen

Zahlungsdienstleister dürfen sich nicht an Transaktionen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel beteiligen. So viel ist bekannt. Das Amtsgericht Leverkusen stellte nun klar, dass Banken sich auch nicht mit dem Einsatz eines automatisierten Verfahrens für die Durchführung von solchen Transaktionen rechtfertigen können. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

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15. März 2019

Musterfeststellungsklage gegen VW: eine äußerst langwierige Angelegenheit

Derzeit haben sich 401.000 Kunden den Musterfeststellungsklagen gegen VW angeschlossen. Doch stellen sich diese als langwieriges Unterfangen dar. Und je mehr Zeit vergeht, desto weiter schrumpft auch der potenzielle Anspruch der Fahrzeugeigentümer gegen VW, da die betroffenen Fahrzeuge weiter genutzt werden. Tatsächlich ist es aber noch möglich, sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie hier.

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