Zwischen dem BGH und dem EuGH ist es zum Schlagabtausch in Bezug auf das Verbraucherwiderrufsrecht bei Darlehensverträgen gekommen. Der EuGH hatte festgestellt, dass die in Deutschland geltende Rechtslage nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Der BGH hat nun entschieden, dass er trotzdem an seiner bisherigen Rechtsprechung zum Musterschutz festhalten wird. Es stellt sich nun die Frage, ob Kreditnehmer jetzt Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Richtlinienumsetzung gegen die Bundesrepublik Deutschland haben.
Weiterlesen … Kein Widerrufsrecht trotz EuGH Urteil? Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland?