Im April 2025 hat das Oberlandesgericht Köln ein wegweisendes Urteil gegen die Schufa gefällt, wonach die Auskunftei bereits erledigte Forderungen sofort löschen muss und nicht mehr, wie bisher, weiterhin speichern darf. Eine längere Speicherung sei mit den Grundsätzen des Datenschutzes nicht vereinbar, so das Gericht. Was das für Sie als Verbraucher bedeutet, erfahren Sie hier.
Weiterlesen … OLG Köln: Schufa muss erledigte Negativeinträge sofort löschen